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SC1995KKB

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Mindesteinsätze vor Entscheidungsspielen

 Bei der Regelung für die Mindesteinsätze vor Entscheidungsspielen ist folgendes zu beachten:

a) Die Regelung gilt nur für Mannschaften der Damen und Herren (auch in den Bezirken).

b) Für Spieler der untersten Mannschaft gibt es in Bezug auf die Einsätze keine Bedingungen. Die einzige Mannschaft einer Altersklasse gilt als die unterste. Als Ausnahme gelten alle Mannschaften der Bundesligen: Dort sind immer Mindesteinsätze nach c) erforderlich.

c) Voraussetzung für die Teilnahme an Entscheidungsspielen sind drei Einsätze im Einzel innerhalb einer Halbserie. Wenn diese drei Einsätze in der Rückrunde nicht vorliegen, erfolgt ein Rückgriff auf die Vorrunde (im selben Verein, in derselben Meldung). D.h. jeder Spieler, der an der Relegation teilnehmen möchte, muss in der Vor- oder Rückrunde an mindestens drei Spielen in der Mannschaftsmeldung (Damen oder Herren) teilgenommen haben,  in der er auch in der Relegation spielen möchte. Ersatzgestellungen zählen mit.

d) Die geforderten drei Einsätze beziehen sich auf die jeweilige Meldung. Einsätze im Spielbetrieb der Herren zählen nicht, wenn es sich um ein Entscheidungsspiel der Damen handelt (oder umgekehrt).