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VR-Cup, Neuerungen

Erstellt von Angelika Schwarz | |   Saison

Bargeldlose Abwicklung ab 01.03.2024

Es ist soweit: Die bargeldlose Abwicklung des VR-Cups startet am 01.03.2024

Neben der auffälligsten Änderung der bargeldlosen Abwicklung gibt es weitere Neuerungen, die am 01.03.2024 wirksam werden.

Der HTTV hat sich wie andere Verbände dazu entschlossen, die VR-Cups „bargeldlos“ zu gestalten und damit einen weiteren Schritt in der Digitalisierung des Wettkampfbetriebs zu vollziehen. Die Zahlung der Teilnahmegebühr kann nun bequem über die von myTischtennis im Anmeldeprozess angebotenen Zahlungsmethoden (Lastschrift bzw. im Zeitraum von einem bis 21 Tage vor dem Turnier auch Paypal) vorgenommen werden. Auch für die ausrichtenden Vereine bietet die neue Abwicklungsmethode Vorteile. Von sämtlichen Teilnehmenden, die bei Meldeschluss in der Teilnahmeliste stehen, werden die Startgebühren nach Abschluss eines ordnungsgemäß ausgetragenen Turniers eingezogen, unabhängig davon, ob sie tatsächlich teilnehmen oder nicht. Dies verhindert u.a., dass angemeldete Teilnehmende unentschuldigt dem Turnier fernbleiben und keine Startgebühr zahlen, was bisher zulasten des durchführenden Vereins ging. Für den gastgebenden Verein ändern sich im Antragsprozess nur zwei Details. Der Antragsteller muss den Bedingungen bzgl. der Abwicklung der bargeldlosen Zahlung zustimmen und festlegen, ob Spieler seines Vereins (Stammspielberechtigung ausschlaggebend) kostenlos am jeweiligen VR-Cup teilnehmen dürfen.

Achtung Spieler/innen, die nach dem Meldeschluss in das Feld aufgenommen werden, müssen weiterhin mit Bargeld bezahlen.

Weil die Finanztransaktionen über myTischtennis Gebühren kosten und weil der HTTV, der bislang an den Umsätzen der VR‐Cups 8 Jahre lang nicht partizipiert hat, ebenso einen Anteil für die Organisation der Turnierserie beansprucht, werden von der Gesamtsumme der Startgebühren je Turnier € 8,00 für den Finanzservice und € 10,00 für den HTTV einbehalten. Der Verein erhält die Summe der Startgebühren von € 7,00je Teilnehmer/in abzüglich dieser beiden „Einbehalte“ am Ende jedes Monats überwiesen.

Alle Neuerungen unter „Verwandte Links“.

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