Spielverlegungen

Die Mannschaften lönnen im beidseitigen Einvernehmen Spiele vom offiziellen Spieltermin bis zu zwei Spielwochen nachverlegen.

Spiele nach dem 08.12.2024 (Vorrunde) bzw. nach dem 06.04.2025 (Rückrunde) sind nicht zulässig.

Der jeweils letzte Spieltag ist ein Pflichtspieltag, an denen kein Spiel verlegt werden darf (VR 02.12. - 08.12.2024 und RR 31.03. - 06.04.2025).

Zudem können die Mannschaften innerhalb dieser zwei Spielwochen die Spiele mehrmals verlegen. Dies betrifft alle Nachwuchs-, Damen- und Herren-, Mannschaftskämpfe (Pokalspiele ausgenommen).